Leserbriefe

12.09.2025  Kloster Lehnin gegen GIV?

Startschuss: GIV soll entwickelt werden - Ziel verfehlt?

Mit einem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriestandort Piperfichten“ im Bereich des „großflächig gewerblich-industriellen Vorsorgestandortes Paterdamm-Krahne“ (GIV) möchte die Gemeindevertretung von Kloster Lehnin schnell Fakten schaffen! (siehe MAZ-Artikel oder Meetingpoint-Artikel)

Obwohl die öffentliche Anhörung zum 2. Entwurf des Regionalplans 3.0 gerade erst gestartet wurde (diese läuft bis 21. Oktober 2025), überraschte nun die Verwaltung der Gemeinde Kloster Lehnin mit einer Beschlussvorlage für einen konkretisierenden(!) Bebauungsplan im Areal des geplanten GIV. 

Der zweite vor dem ersten Schritt?

Im Ausschuss für Bauen, Feuerwehr, Wirtschaft und Umwelt stimmten die Mitglieder nach einer regen Diskussion mehrheitlich für den Start des konkretisierenden Bebauungsplanverfahrens. Die Kommune möchte demnach keine Zeit verlieren! 

Aber ist dieser Zeitpunkt richtig? Wir meinen: Nein! Vielmehr könnte die Entscheidung den gewünschten GIV sogar torpedieren!

Aber der Reihe nach:
Die Göttiner Bürgerinitiative Naturnahe Stadt- und Ortsteile (GBNO) setzt sich seit dem Jahr 2021 für den Erhalt des Göttin-Paterdammer Waldes ein. Schon damals war es dem Zufall bzw. kruden Begründungen lokaler Politiker über Verkehrsentlastungen geschuldet, dass die Bürgerschaft überhaupt vom Vorhaben erfahren hatte. Demnach sollte im Göttin-Paterdammer Wald ein GIV ausgewiesen werden.
Ein GIV unterliegt bekanntlich wesentlichen Kriterien, die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) definiert sind.
Bereits in der Aufstellung des Regionalplans plante die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming mit Kriterien, die nicht den Sollvorgaben des LEP HR entsprechen: der GIV hätte demnach niemals „gefunden“ werden dürfen.
Mit dem 2. Entwurf des Regionalplans reduzierte nun die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming den GIV von ursprünglich 400 Hektar auf immer noch ca. 170 Hektar. Diese wichtigsten Kriterien des LEP HR sind allerdings auch weiterhin nicht erfüllt.
Hinsichtlich des neuen Regionalplanentwurfes hatten wir in einer Petition starke (ca.) 2300 Stimmen „für den Erhalt des Göttin-Paterdammer Waldes“ gesammelt. Wir forderten die Gemeindevertreter der Stadt Brandenburg an der Havel und der Gemeinde Kloster Lehnin auf, den GIV aufgrund seiner Nichteignung abzulehnen.
Obwohl die Ausweisung eines GIV die Zustimmung der betroffenen Kommune voraussetzt, hat die Stadt Brandenburg an der Havel bis heute nicht das demokratische Mittel genutzt, ihre Stadtverordnetenversammlung über diesen abstimmen zu lassen. Kloster Lehnin war da schon weiter: die Gemeinde ließ ihre Vertreter darüber befinden.
Ob die nun eigenständigen Auslegungen eines Bebauungs- sowie Flächennutzungsplans zur gewünschten Ansiedlung eines Industriegebietes mit einer Orientierungsgröße von 100 Hektar beiträgt, bleibt mindestens zweifelhaft. So wollte die Gemeinde Kloster Lehnin z. B. „großflächige Photovoltaik“ und „Windkraftanlagen“  in ihrer Ausschusssitzung zumindest nicht ausschließen.
Die versprochene Entwicklung innerhalb eines GIV sollte allerdings einer einzigen Ansiedlung in der genannten Größe vorbehalten sein.