Großindustrievorsorgestandort (GIV)
 400 Hektar Wald sollen gefällt werden,
... also bis auf eine kleine Restfläche > der überwiegende Teil den ganzen Waldes

  • Wald A2 Großindustrievorsorgestandort
  • Karte Gr0ßindustrievorsorgestandort an der A2
  • Kiefer


Mit dem GIV Paterdamm-Krahne hat die Regionalversammlung die Abholzung von bis zu 400 Hektar Wald im Bereich des Göttin-Paterdammer Waldes gebilligt.
GIV sind sogenannte großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte.

Wir stehen für den Erhalt des Ökosystems Wald in unserer unmittelbaren Umgebung auf 400 Hektar.

400 Hektar, das entspricht einer Fläche von ca. 560 Fußballfeldern! Übertragen auf das Gebiet der Stadt Brandenburg wäre dies eine Fläche vom Hauptbahnhof über den Zentrumsring, Willi-Sänger-Straße, Rathenower Straße, Jahrtausendbrücke, Havelpegel, Deutsches Dorf und zum Hauptbahnhof zurück. Das ist eine Fläche, in die fast die gesamte Innenstadt passt!


Ob brütendes Seeadlerpärchen, die nicht vorhandene Anbindung eines zweiten Verkehrsträgers neben der Straße, die unmittelbare Nähe zu Schutzgebieten oder die drohende Zwangsenteignung von bis zu 150 Eigentümern:
Ein GIV Paterdamm-Krahne ist in sämtlichen Punkten ungeeignet und deshalb abzulehnen. Das haben wir bereits im Zuge der ersten Auslage mit unserer Stellungnahme nachgewiesen. Diesen Nachweis werden wir erneut erbringen.


HINTERGRUND / VERFAHREN
Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming plant im Jahr 2024 einen neuen Entwurf des Regionalplanes 3.0 auszulegen. Der Regionalplan 3.0 vertieft die Grundsätze und Ziele der Raumordnung, wie sie sich aus dem Raumordnungsgesetz sowie den Raumordnungsplänen im Land Brandenburg ergeben und konkretisiert diese für den Planungsraum der Region Havelland-Fläming.
Ein Ziel des übergeordneten Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) ist die Ausweisung von sogenannten großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten (GIV). Diese GIV zeichnen sich durch ihre herausgehobenen Standortqualitäten für die Realisierung von gewerblich-industriellen Großansiedlungen aus. Sie sind im großräumigen funktionalen Verkehrsnetz günstig zu erreichen und verfügen potenziell über enge funktionale und räumliche Bezüge zur Metropole Berlin, zu den Ober- und Mittelzentren und zu den Regionalen Wachstumskernen der Region.


Rückblick: Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hatte in ihrer Sitzung am 18.11.2021 den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 05.10.2021 gebilligt. Dieser besteht aus textlichen Festlegungen, der Festlegungskarte mit Begründung und dem Umweltbericht. Dieser Entwurf weist im Bereich des Göttin-Paterdammer Waldes den rund 400 Hektar großen „GIV Paterdamm-Krahne“ aus.
Mit unserer umfangreichen Stellungnahme vom 02.06.2022 [LINK zum PDF-Download] im Zuge der öffentlichen Auslegung haben wir nachgewiesen, dass die zugrundeliegenden Kriterien eines GIV gemäß Vorschrift nicht zutreffend ermittelt wurden. Dieser GIV hätte demnach niemals „gefunden werden dürfen“!



WAS SPRICHT GEGEN DEN GIV PATERDAMM-KRAHNE?
Im Verfahren um die Ausweisung des GIV Paterdamm-Krahne hat die zuständige federführende Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming im Abwägungsprozess eklatante Fehler begangen.


Für einen GIV
* fehlt u.a. ein zwingend notwendiger zweiter Verkehrsträger (Schiene oder Wasserstraße),
* fehlt die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt,
* fehlt die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde der Stadt,
* dürfte kein besonders schützenswertes Seeadlerpärchen den Wald belagern,
* hätte keine geschönte Indikatoren bezogene Bewertung durchgeführt werden dürfen,
* hätte sich die Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel und insbesondere deren städtische Konzepte für das Verfahren herangezogen werden müssen,
* hätte der GIV auf brachliegenden Ackerflächen ausgewiesen werden müssen,
* hätte der GIV keinen Wald, insbesondere Schutzwald, in Anspruch nehmen dürfen.
Diese Liste lässt sich endlos erweitern. 

Wir lehnen den ermittelten GIV Paterdamm-Krahne ab.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme vom 02.06.2022:
Link zum PDF-Download